Burchardstr. 19
20095 Hamburg
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ja, wir wollen jetzt gleich zweimal das Grundgesetz ändern. Es ist auch wichtig, dass wir das heute machen, weil wir uns alle sicher waren: Es muss sichergestellt werden, dass die Kommunen bis Ende 2020 zusätzliche Gelder bekommen. Deswegen sind wir Grünen froh, dass wir, wie wir es vor der Sommerpause verabredet haben, einerseits intensiv durch Anhörungen und andererseits zügig zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen sind. Deswegen werden wir Grüne dieser Grundgesetzänderung zustimmen.
Es geht inhaltlich – das ist schon ausgeführt worden – um die Entlastung der Kommunen. Einen Punkt will ich hier besonders hervorheben: Es geht nicht nur um die Reaktion auf die Krise und die krisenhaften Mindereinnahmen der Kommunen, sondern es geht für uns auch um eine lange überfällige, dauerhafte, strukturelle Besserstellung der Kommunen. Der Bund wird jetzt dauerhaft 74 Prozent der Kosten der Unterkunft übernehmen. Das war überfällig. Daher ist es richtig und gut, dass wir das heute machen. 3,4 Milliarden Euro werden das sein.
Wenn man diese Änderung einen „Schildbürgerstreich“ oder „unnötig“ nennt, dann kann ich nur aus der Anhörung zitieren: Die Erhöhung des Bundesanteils ist belastungsgerecht und unterstützt die wirtschaftlich und finanziell schwächsten Kommunen. – Deswegen ist gerade diese Änderung zielgenau, und deswegen ist sie gut. Es wird nicht Geld mit der Gießkanne auf die Kommunen geschüttet – es gibt schließlich auch reiche Kommunen –, sondern sie hilft den Kommunen, die das brauchen.
Die zweite Änderung ist in der Tat ganz stark bezogen auf die coronabedingten Mindereinnahmen, die durch die wirtschaftliche Belastung zu erwarten sind und die wir auch durch die Steuerschätzung kennen. Da ist es notwendig, eine Grundgesetzänderung zu machen, um die Länder in die Pflicht zu nehmen. Deswegen sind wir auch bereit, eine befristete Grundgesetzänderung mitzutragen, um das sicherzustellen.
Aber – das will ich ganz deutlich sagen – die Anhörung hat gezeigt, dass uns das Thema „Finanzierung der Kommunen“ über die heutige Krisenhilfe hinaus erhalten bleiben wird. Ich will gerne zugestehen – ich fand, die Zahlen waren korrekt, Eckardt Rehberg –: Der Bund ist hier in Vorleistung gegangen. Das ist auch durch die Experten in der Anhörung gesagt worden. Auch wenn die Länder heute nicht hier sind: Sie müssen klar wissen, dass der Bund in Vorleistung geht. Er übernimmt jetzt den großen Batzen der Entlastung. Aber das heißt nicht, dass sich die Länder einer überfälligen Altschuldenregelung entziehen können. Das wird nicht gehen, und das werden wir Grünen auch von den Ländern, nicht nur vom Bund, in Zukunft erwarten.
Insofern: So kontrovers die Altschuldenregelung ist, so unbestritten ist der Investitionsstau in den Kommunen. Wir stellen uns dem. Der Bund geht heute voran, und die Länder müssen folgen.
Schönen Dank.